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Indikationen

Hier seien beispielhaft einige Indikationen genannt (siehe unten Hinweis aus rechtlichen Gründen)

Gynäkologie

Menstruationsbeschwerden, prämenstruelles Syndrom, klimakterische Beschwerden, Schwangerschaftsbegleitung, Geburtsvorbereitung und -nachsorge für Mutter und Kind, Gebärmuttersenkung mit Inkontinenz

Hals-Nasen-Ohren-Erkrankungen

Kopfschmerzen, Nebenhöhlenentzündungen, Mittelohrentzündungen, Tinnitus, Hörsturz im Anfangsstadium nach Behandlung durch den HNO-Facharzt, Schwindel, Neuralgien

Internistische Erkrankungen

Verdauungsstörungen, Reizdarm, Sodbrennen, Schluckbeschwerden, Atemwegserkrankungen wie z.B. Bronchitis, Asthma bronchiale, Regulationsstörungen bei Herz- und Kreislaufbeschwerden

Neurologie/Nervenheilkunde

Bandscheibenvorfälle, Kopfschmerzen, Migräne, begleitend bei Trigeminusneuralgie, unterstützend nach Schlaganfällen, Schwindel und Gleichgewichtsprobleme, Missempfindungen

Orthopädie/Bewegungsapparat

Rückenschmerzen, Hexenschuss, Ischiasbeschwerden, Bandscheibenvorfälle, Haltungsstörungen, Gelenkschmerzen (z.B. Schulter, Knie, Fuß), Kopfschmerzen, Unfallfolgen wie z.B. Schleudertrauma, Operationsfolgen am Bewegungsapparat, Schmerzen oder Bewegungseinschränkungen bei Arthrose oder Rheuma, Morbus Bechterew, Fibromyalgie

Psychische, psychosomatische und neurovegetative Beschwerden

Stressbedingte Verspannungen und Schmerzen, nervöse Befindlichkeitsstörungen, psychosomatische Erkrankungen, Schlafstörungen, Erschöpfungszustände / Burn-out-Syndrom, Konzentrationsstörungen

Urologie

Inkontinenz, begleitend bei chronischen Harnwegs-, Nieren und Blasenentzündungen, Organsenkungen, Narben und Verwachsungen nach Operationen

Zahnheilkunde und Kieferorthopädie

Zähneknirschen oder -pressen, Bissstörungen, Kiefergelenksprobleme, Probleme mit kieferorthopädischen Eingriffen, Zahnersatzbehandlungen, Brücken, Korrekturen von Zahnfehlstellungen, Begleitung von logopädischen Behandlungen

Hinweis aus rechtlichen Gründen

Aus rechtlichen Gründen wird darauf hingewiesen, dass in der Benennung der beispielhaft aufgeführten Anwendungsgebiete selbstverständlich kein Heilversprechen oder die Garantie einer Linderung oder Verbesserung aufgeführter Krankheitszustände liegen kann. Die Anwendungsgebiete beruhen auf Erkenntnissen und Erfahrungen in der hier vorgestellten Therapierichtung (Osteopathie) selbst. Für den Bereich der Wirbelsäule, z. B. beim chronischen Schmerzsyndrom, geht die Bundesärztekammer in der Regel von einer Wirksamkeit osteopathischer Behandlungen aus (Deutsches Ärzteblatt 2009, S. 2325 ff.) Im Übrigen gibt es bislang keine großen, randomisierten Doppelblind-Studien, die in wissenschaftlicher Hinsicht die Wirkungsweisen osteopathischer Medizin bei den genannten Krankheitsbildern nachweisen.(Text nach der Empfehlung des BDOÄ - Bundesverband Deutscher Osteopathischer Ärzteverbände)

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